Arbeitsschutz-Compliance für Unternehmen (KMU)

Viele kleine und mittelständische Unternehmen verfügen über keine vollständige Gefährdungsbeurteilung.

Dabei sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, mögliche Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und diese zu dokumentieren, § 5 ArbSchG.

Fehlt eine solche Dokumentation oder ist sie unzureichend, können bei Kontrollen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften Bußgelder und Haftungsrisiken entstehen, was vermeidbar ist.

Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen (KMU)

In Betrieben mit bis zu etwa 50 Beschäftigten (abhängig von der zuständigen Berufsgenossenschaft) können viele Arbeitsschutzmaßnahmen eigenständig organisiert werden (sog. Unternehmermodell oder anlassbezogene Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 3).

Voraussetzung ist eine strukturierte Dokumentation, insbesondere:

  • Gefährdungsbeurteilungs-Dokumentation
  • Arbeitsanweisungen
  • Unterweisungsnachweise
  • Organisation des Arbeitsschutzes

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt beim Mandanten als Arbeitgeber.

Schaubild zum Ablauf der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz mit den sieben Schritten: Betriebsbegehung, Gefährdungen ermitteln, Gefährdung beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen wählen, Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip umsetzen, Wirksamkeit kontrollieren sowie Dokumentation und Fortschreibung. Schaubild selbst erstellen lassen.

Wie kann ich helfen?

Ich strukturiere die Arbeitsschutzorganisation so, dass Geschäftsführung und Führungskräfte haftungsrechtlich entlastet sind und Unternehmen behörden- und prüfungssicher organisiert sind (Sicherheit vor Haftung), insbesondere bei:

  • Strukturierung der Gefährdungsbeurteilungs-Dokumentation

  • Dokumentationspflichten im Arbeitsschutz

  • Vorbereitung auf Kontrollen

  • Haftungsprävention für Unternehmer/Geschäftsführer.

Die sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie nach DGUV Vorschrift 2 ist nicht Gegenstand der anwaltlichen Beratung und muss – sofern erforderlich – durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen (z.B. Messungen, PSA, Brandschutz, Lärm, Gefahrstoffe, Maschinen). Meine Tätigkeit umfasst die rechtliche Beratung, die Arbeitsschutzorganisation, die Dokumentation sowie die Schulung und Beratung der Geschäftsleitung. Kurz: die FASI soll Unfälle vermeiden, ich will die Haftung vermeiden.

Meine Leistungen sind u.a.:

Arbeitsschutz-Erstprüfung

Prüfung vorhandener Arbeitsschutzunterlagen.

 

Gefährdungsbeurteilungs-Dokumentation

Erstellung oder Überarbeitung und Strukturierung der Gefährdungsbeurteilung-Dokumentation (mit Ausnahme der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung).

 

Laufende Arbeitsschutz-Compliance

Unterstützung bei der Organisation und Aktualisierung der Arbeitsschutzdokumentation.