Mandatsbedingungen
1. Zustandekommen des Mandats
Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn die Rechtsanwältin die Annahme des Mandats bestätigt oder eine Honorarvereinbarung unterzeichnet wird.
Die auf der Website dargestellten Leistungen und Leistungsmodule stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Mandanten.
2. Leistungsumfang
Der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ergibt sich aus der individuellen Mandatsvereinbarung sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Die Beratung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer anwaltlichen Rechtsberatung. Eine wirtschaftliche, steuerliche oder technische Beratung ist nicht Gegenstand des Mandats, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Standardisierte Leistungsmodule, insbesondere im Bereich Compliance-Management-Systeme, stellen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – keine individuelle Rechtsberatung dar, sondern standardisierte Leistungen. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen erfolgt in der Verantwortung des Mandanten. Eine Haftung für die rechtliche Wirksamkeit und Vollständigkeit bei Umsetzung ohne individuelle Beratung wird nicht übernommen.
3. Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung des Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie auf Nachfrage unverzüglich Auskunft zu erteilen.
Nachteile, die aus unvollständigen oder verspäteten Angaben des Mandanten entstehen, gehen nicht zu Lasten der Rechtsanwältin.
4. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Honorarvereinbarung oder, sofern eine solche nicht getroffen wurde, nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Es können insbesondere vereinbart werden:
- Pauschalhonorare
- Stundensätze
- monatliche Beratungspauschalen / Retainer
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Zahlung kann erfolgen per Überweisung, Online-Zahlung (z. B. Zahlungslink), QR-Code, Tap to Pay oder sonstige vereinbarte Zahlungsarten.
Die Aufnahme oder Fortführung der Tätigkeit kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden.
6. Kommunikation
Die Kommunikation kann auch per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Kommunikation Sicherheitsrisiken bergen kann, insbesondere bei unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation. Der Mandant erklärt sich mit dieser Form der Kommunikation einverstanden.
7. Haftung
Die Haftung der Rechtsanwältin richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die gesetzliche Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte beschränkt.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8. Verjährung
Schadensersatzansprüche des Mandanten verjähren in drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Beendigung des Mandats, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist vorgeschrieben ist.
9. Aufbewahrung von Unterlagen
Die Handakten werden für die Dauer von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist ist die Rechtsanwältin berechtigt, die Unterlagen zu vernichten, sofern der Mandant diese nicht zuvor anfordert.
10. Widerrufsrecht
Ist der Mandant Verbraucher und wird der Mandatsvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. über die Website, per E-Mail oder Video-Call) geschlossen, steht dem Mandanten ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird in diesem Fall erteilt.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Kanzlei.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Mandatsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.