Hinweisgeberschutz / Hinweisgebersystem

Interne Meldestelle und Organisation

Unternehmen ab einer bestimmten Größe (mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten) sind gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten (HinSchG). Über diese Meldestelle können Mitarbeiter auf Rechtsverstöße im Unternehmen hinweisen, beispielsweise Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften, Datenschutz, Korruption, Betrug oder andere Gesetzesverstöße.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass Hinweise vertraulich bearbeitet werden, dass es feste Verfahren für den Umgang mit Meldungen gibt und dass Hinweisgeber vor Benachteiligung geschützt werden.

Fehlt ein solches System, können Bußgelder drohen. Gleichzeitig bietet ein funktionierendes Hinweisgebersystem Unternehmen die Möglichkeit, Probleme frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden.

Wie kann ich helfen?

Ich unterstütze Unternehmen beim Aufbau einer internen Meldestelle und bei der Organisation der erforderlichen Abläufe. Gemeinsam wird eine Struktur entwickelt, wie Hinweise im Unternehmen entgegengenommen, bearbeitet und dokumentiert werden.

Dabei geht es insbesondere um die praktische Umsetzung im Unternehmen, die Erstellung der erforderlichen Richtlinien und die Festlegung von Zuständigkeiten. Auf Wunsch kann ich Unternehmen auch bei der Bearbeitung eingehender Meldungen begleiten.

Das Hinweisgebersystem kann dabei als eigenständiges Modul oder als Teil eines Compliance Management Systems aufgebaut werden.

Leistungsmodul

  • Prüfung, ob eine Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle besteht und
  • Aufbau einer internen Meldestelle
  • Erstellung einer Hinweisgeber-Richtlinie
  • Festlegung von Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen
  • Dokumentationsstruktur
  • Schulung von Geschäftsführung und Mitarbeitern
  • Laufende Betreuung der Meldestelle
  • Unterstützung bei der Bearbeitung von Hinweisen