Geldwäschegesetz – Pflichten für bestimmte Unternehmen
Bestimmte Unternehmen sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, interne Sicherungsmaßnahmen einzurichten, um Geldwäsche zu verhindern. Dies betrifft beispielsweise Unternehmen im Immobilienbereich, bestimmte Dienstleister, Händler oder andere verpflichtete Unternehmen.
Zu den Pflichten können unter anderem eine Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, Dokumentation, Schulungen und organisatorische Maßnahmen gehören. Bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz drohen hohe Bußgelder.
Für viele Unternehmen stellt sich zunächst die Frage, ob sie überhaupt unter das Geldwäschegesetz fallen und welche Pflichten konkret bestehen.
Wie kann ich helfen?
Ich unterstütze Unternehmen bei der Prüfung, ob sie unter das Geldwäschegesetz fallen und welche konkreten Pflichten bestehen. Anschließend können die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen, Richtlinien und Dokumentationen aufgebaut werden.
Dabei geht es insbesondere um eine praktikable Umsetzung im Unternehmen, die Erstellung einer Risikoanalyse, interner Richtlinien und die Schulung von Mitarbeitern.
Die Umsetzung der Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz kann als eigenständiges Modul oder als Teil eines Compliance Management Systems erfolgen.
Leistungsmodul
Geldwäsche-Risikoanalyse und Dokumentation
Erstellung oder Überarbeitung der Risikoanalyse und interner Sicherungsmaßnahmen.